Lärmbelästigung durch die B 401

Alle aktuellen Informationen, Berichte und Ankündigungen veröffentlichen wir regelmäßig in den Beiträgen auf dieser Seite.

Zu den Beiträgen

Liebe HausbewohnerInnen an der B401,
aufgrund der aktuellen Lärmbelästigung durch die B401 sind wir stark in unserer Lebensqualität beeinträchtigt und die Situation wird immer unerträglicher. Aus diesem Grund brauchen wir Ihre Unterstützung. Durch den geplanten Anschluss der B401 an das niederländischeStraßennetz (Bundesverkehrswegeplan) ist ab 2030 mit einer deutlichen Zunahme des LKW-Verkehrs zu rechnen. Wir als Anwohner der B401 engagieren uns gemeinsam als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) B401 für den Lärmschutz entlang der B401.
Wir sehen somit unsere PolitikerInnen und die jeweils zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörden in der Pflicht endlich die AnwohnerInnen der B401 mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen. Gemäß § 45(1)S.2 Nr.3 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde Beschränkungen der Straßennutzung für LKW auf Bundesstraßen, zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm,erlassen. Die Hauptursache der Lärmbelästigung liegt darin begründet, dass die Hauptverkehrsrouten über die A28/A31 vom Schwerlastverkehrgemieden werden. Die dadurch vermeidbaren Lärmbelästigungen betreffen alle AnwohnerInnen entlang der B401 sowie an der Hundsmühler Straße. Daher fordern wir ein Verbot des Durchgangsverkehrs für die nationalen und internationalen LKW über 7,5 t. auf der B401.

Quelle: OpenStreetMap – https://www.openstreetmap.de/

Alle aktuellen Informationen, Berichte und Ankündigungen veröffentlichen wir regelmäßig in den Beiträgen auf dieser Seite. Eine Übersicht über alle bisherigen Beiträge zur ARGE B401 findet ihr in der Flyerübersicht.

Unterstützen Sie uns und nehmen Sie an unserer Petition teil.

Bitte alle Informationen oder Anfragen an argeb401@ewe.net

Spenden an Lärmschutz B 401 e.V.
Zweck: Lärmschutz B401
Bankverbindung: Landessparkasse zu Oldenburg
Kto. DE23 2805 0100 0094 9643 84
Bei Überweisung immer den Verwendungszweck angeben. B 401/Dietrich Dannemann Straße

Das Engagement für die Unterstützung des Lärmschutz B 401 e.V. ist mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können nach § 10b EStG als Sonderausgabe steuer-mindernd geltend gemacht werden.
Für alle Spenden, die in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung. Bis zu Beträgen von 200 Euro reicht allerdings ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis aus. Hierfür können der Überweisungsträger oder der Kontoauszug in Kopie beigegeben werden. Gerne senden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zu. Bitte geben Sie dafür im Verwendungszweck Ihrer Überweisung Ihre Anschrift an.

Vorstand Lärmschutz B 401 e.V.

Ansprechpartner:1. Sprecher Christoph Albers Email: albers_ch@yahoo.de

2 Vors. Denis Holters
(und 2. Vors. Ortsverein Südmoslesfehn)

Kassenwart   Conny Biniok

1. Sprecher Christoph Albers

2. Sprecher Arnold von der Pütten

Schriftwart Simon Brüning

Beisitzer:

  1. Rene Förster
  2. Engelbert von der Pütten
  3. Manfred Pohl
  4. Markus Heinecke
  5. Dieter Baller
  6. Olaf Rönnau
  7. Daniela Appelt