Zusätzliche Baumöglichkeiten in Südmoslesfehn


Wesentliche Ziele erreicht

10 Jahre engagierten sich Mitglieder der Projektgruppe Dorfentwicklung im Ortsverein Südmoslesfehn dafür , die Bebauungspläne so weiterzuentwickeln, dass insbesondere Anwohnern zusätzliche Baumöglichkeiten auf Ihren Grundstücken eröffnet werden. Dabei sollte weiterhin die Ortsgestalt eines Straßen- und Kolonatsdorfes in der Landschaft erhalten bleibt. Ein wahrlich schwieriges Unterfangen, dabei alle Vorstellungen und Probleme der Bürger, aber auch die rechtlichen und politischen Abstimmungen mit der Gemeinde Wardenburg, dem begleitenden Planungsbüro, der unteren Naturschutzbehörde und Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oldenburg unter einen Hut zu bekommen.

Nun wurde endlich auch nach Ansicht der Projektgruppe gemeinsam ein gangbarer Weg gefunden und der Öffentlichkeit vorgestellt. Über 50 interessierte Anlieger wollten sich auf der Infoveranstaltung

am 13.08.2024 anhören und schauen, was sie ggf. in der Zukunft auf ihren Grundstücken dürfen und was sie dafür in die Wege leiten müssen.

Der Sprecher der Projektgruppe Heino Bütow und Holger Lebèus, beide auch Wardenburger Ratsherren, stellten in der Präsentation die Inhalte der seit Juni vom Rat beschlossenen Rahmenvorgaben zur weiteren Baulichen Entwicklung in Südmoslesfehn südlich der Diedrich-Dannemannstraße, sowie in der Korsorsstraße und Siedlerweg vor. Demnach werden nicht die kompletten Bebauungspläne geändert (was zur Folge gehabt hätte, dass auf alle Anwohner durch die  zusätzlichen Baumöglichkeiten Kompensationszahlungen zugekommen wären), sondern es wurden lediglich Rahmenvorgaben beschlossen, die allerdings den ursprünglich angedachten B-Planänderungen weitgehend entsprechen. Vorteil: Nur wer tatsächlich über das jetzt schon zulässige Maß hinaus bauen möchte muss eine B-Planänderung beantragen und natürlich auch bezahlen. Wer aber nicht zusätzlich bauen will muss nichts bezahlen und für Ihn bleibt der alte B-Pan bestehen. Stark vereinfacht gesagt kann bei einer beantragten B-Planänderung gemäß Rahmenvorgabe künftig im Hinterland 30% statt 10 Prozent bebaut werden, für Zufahrten und Stellplätze darf dieser Wert nochmals um 50 % überschritten werden. Im Gegenzug würden dann aber die seitlichen Baumöglichkeiten zu den Grundstücksgrenzen vermindert, um langfristig keine geschlossenen Häuserfronten entlang der Straße zu bekommen, sondern den typischen Ortscharakter zu stärken.Einige Detailfragen der interessierten Bürger konnten schon beantwortet werden und man spürte, dass viele das Thema erstmal „sacken lassen“ mussten. Deshalb ist die Präsentation auf der homepage  unter www.suedmoslesfehn.de eingestellt. Ebenso können offene Fragen gerne an Heino Bütow und Holger Lebèus gestellt werden. Kontaktdaten und weitere Infos auf der homepage.

Im Namen des Ortsvereins: Arnold von der Pütten ‘Informationsmanager

Ratsbeschluss schafft neue Baumöglichkeiten

oder was lange währt wird endlich gut!

Die Idee der vom Ortsverein Südmoslesfehn schon vor über zehn Jahren angestoßenen Planungen war und ist es, mit der Erweiterung der Baumöglichkeiten auf der eigenen Parzelle mehr Wohnraum in erster Linie für die eigene Familie zu schaffen und so auch den Zusammenhalt im Dorf zu stärken. Zugleich sollte so die vorhandene Ortsstruktur als als Straßen- und Kolonatsdorf erhalten gestärkt werden.

Endlich kann jetzt hier ohne Grundstückskosten, preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Das Plangebiet (rot umrandet) umfasst ein Großteil von Südmoslesfehn:

Mit dieser Veränderung des Zuschnittes der Bauteppiche (im Bild oben links) und der Erweiterung der Flächenanteile mit Grundflächenzahl 0,3 (d.h. 30 Prozent der Grundstücksfläche darf insgesamt bebaut werden) wird meist ermöglicht noch ein weiteres Wohngebäude zu errichten. Die Vorgabe des Baugesetzgebers sparsam mit der Fläche umzugehen so erfüllt.

Eine nachhaltige Bauleitplanung im gewachsenen Gebäudebestand geht anders als bei einer Neubausiedlung auf der grünen Wiese. Die größten Schwierigkeiten lagen darin, einen Weg durch den Paragraphendschungel zu finden. Hier hatten wir als Laien mehr Unterstützung von der Kreisverwaltung erwartet, als bei jedem Vorschlag zu hören, dass das aber so nicht geht. Die entscheidende Unterstützung kam von Frau Lüders vom dem Planungsbüro „Plankontor“, welches uns von der Wardenburger Gemeindeverwaltung zur Seite gestellt wurde.

Beispielsweise wollte der Landkreis, dass für alle Anwohner im Plangebiet eine sofort Ausgleichszahlung in Rechnung gestellt wird, auch für diejenigen, die gar nicht bauen wollen. Für die Südmoslesfehner Planungsgruppe war das ein No-Go. Der nun beschrittene Königsweg sieht vor, an Stelle einer Änderung des Bebauungsplanes, zuerst eine sog. „Rahmenplanung“ politisch festzuschreiben, die auf den in den letzten Jahren gemeinsam mit dem OV erarbeiten Ergebnissen beruht. Das ist bereits mit einstimmigem Ratsbeschluß vom 14. März geschehen.

Bauwillige können jetzt für ihre konkreten Baumaßnahmen eine B-Plan-Änderung beantragen. Das könnte zwar auch einzeln geschehen, günstiger wird es aber den Antrag als „Planungsgemeinschaft“ zu beantragen. Hier können die Kosten für die Änderung untereinander geteilt werden. Als Klammer der Planungsgemeinschaft gilt dann die „Umsetzung der Rahmenplanung“. In diesem Fall müssen die beplanten Parzellen nicht benachbart sein. Ebenso bietet sich hier die Möglichkeit an, das zeitlich in Tranchen zu staffeln: Zehn Familien wollen flott Bauherren werden, acht weitere erst in fünf Jahren, z.B. wenn dann der Nachwuchs flügge wird, usw.

Erste Umsetzungsbeispiele wurde der Ortsbevölkerung und Gemeindegremien schon beim Dorfwettbewerb 2017 vorgestellt. Daraufhin erhielt die Planungsgruppe ein einstimmiges Mandat zum Weitermachen.

Informationsabend: 13. August 20:00 Uhr, Sportanlage

Mehr Informationen im Ratsinformationssystem: https://ratsinformation.wardenburg.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWuM6VHHRhUpW4UahxVNDYw

Für Fragen:

Sprecher der Planungsgruppe: heino.buetow@ewe.net

Fachliche Mitbetreuung: holger.lebeus@ewetel.net



Nicht im Regen stehen lassen!

Früheres Gaststätten-Gebäude ist laut Ortsverein der ideale Krippen-Standort

Schon viele Jahre versucht der Ortsverein Südmoslesfehn mit seiner Projektgruppe Dorfentwicklung dem Dorf eine Mitte zu geben, mit öffentlich nutzbaren Freiflächen und Räumlichkeiten. So entstand der Dorfspielplatz und seitens der Gemeinde wurde u.a. für diesen Zweck das Eckgrundstück Korsorsstraße / Diedr.-Dannemann-Str. nördlich der Sporthalle gekauft. Im Zuge der Planungen für dieses Eckgrundstück und der notwendigen Erneuerung der maroden Sporthalle kamen Ideen auf, dort auch eine Krippe für die vielen Kinder des Dorfes und auch der benachbarten Ortsteile unterzubringen, da es viele günstige Synergieeffekte gibt. Z.B. die tollen Natur-Spielmöglichkeiten auf dem Dorfspielplatz gleich gegenüber, Nutzung der Turnhalle als Bewegungsraum, viel Platz für sichere Parkplätze abseits der Straße, günstige Verkehrslage für viele Eltern auf dem Weg zur Arbeit durch die direkte Anbindung über die Kanalbrücke an die B401 mit Verbindung nach Oldenburg und ins Ammerland.  

Durch die Schließung und den Verkauf der ehemaligen Gaststätte „Büsselmann“ ging dem Ort 2022 eine wichtige zentrale „halböffentliche“ Begegnungsstätte verloren. Gleichzeitig eröffneten sich jedoch auch neue Entwicklungschancen. Durch das beherzte Eintreten des Ortsvereins als Ideenlieferant, aber auch die parteiübergreifende Intervention der politischen Vertreter im Rat, kam das Dorf mit dem Investor Fa. Kuhlmann Bau und letztlich auch der Gemeindeverwaltung zu guten neuen Ideen für die Bebauung des ehemaligen Büsselmanngeländes. Die Bebauung an der Diedrich-Dannemann-Straße soll zweigeschossig ermöglicht werden, um dort für Moslesfehn neue, kleine Miet-Wohnformen für junge und alte Menschen zu ermöglichen, ohne arbeitsintensive Gärten und große Grundstücke.  

Der Kern ist jedoch die Idee, im Erdgeschoss der ehemaligen Gaststätte (die als Bauwerk erhalten werden soll) eine neue zweizügige Krippe für bis zu 30 Kinder einzurichten. Laut Investor ist dies wesentlich günstiger herzustellen als ein kompletter Neubau. Für die Gemeinde wäre dies ein wichtiges Argument, da die Mietkosten letztlich an der Öffentlichen Hand hängen bleiben. Betreiberanfragen gibt es dazu z.B. von der Krippe Weidenkörbchen, die den Standort in Hundsmühlen Mitte 2024 schließen muss. Auch die Krippenplätze in der Matthäuskirche waren immer nur als Provisorium gedacht. Die vielen beschriebenen Standortvorteile gelten auch für eine Krippe in der umgebauten Gaststätte. Die Lage ist perfekt! Für die kleinen Kinder eine tolle, geborgene Atmosphäre, da das kleine Wäldchen Richtung Kanalbrücke als Freispielfläche genutzt werden kann, Schiffe gucken inklusive! freuen sich die Vertreter des Dorfes.  

Nun gilt es noch durch die Gemeinde den tatsächlichen Bedarf an Krippenplätzen bis zur Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses am 11. Mai zu ermitteln. Die Dorfvertreter betonen – auch aus pädagogischer Sicht – dass gerade Krippenkinder in kleineren übersichtlichen, wohnortnahen Einrichtungen besonders gut aufgehoben sind, statt in vorh. Großeinrichtungen erneut anzubauen und unnötigen Verkehr zu produzieren. Den Dorfvertretern ist es aber auch wichtig, sich ausdrücklich bei dem Investor und der Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit zu bedanken, in der Hoffnung, dass die Krippe auch verwirklicht wird. 

Mit freundlichen Grüßen  

Holger Lebèus 

(Im Namen des Ortsvereins Südmoslesfehn)  

Zum NWZ Bericht bitte dem link folgen