Zusätzliche Baumöglichkeiten in Südmoslesfehn


Wesentliche Ziele erreicht

10 Jahre engagierten sich Mitglieder der Projektgruppe Dorfentwicklung im Ortsverein Südmoslesfehn dafür , die Bebauungspläne so weiterzuentwickeln, dass insbesondere Anwohnern zusätzliche Baumöglichkeiten auf Ihren Grundstücken eröffnet werden. Dabei sollte weiterhin die Ortsgestalt eines Straßen- und Kolonatsdorfes in der Landschaft erhalten bleibt. Ein wahrlich schwieriges Unterfangen, dabei alle Vorstellungen und Probleme der Bürger, aber auch die rechtlichen und politischen Abstimmungen mit der Gemeinde Wardenburg, dem begleitenden Planungsbüro, der unteren Naturschutzbehörde und Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oldenburg unter einen Hut zu bekommen.

Nun wurde endlich auch nach Ansicht der Projektgruppe gemeinsam ein gangbarer Weg gefunden und der Öffentlichkeit vorgestellt. Über 50 interessierte Anlieger wollten sich auf der Infoveranstaltung

am 13.08.2024 anhören und schauen, was sie ggf. in der Zukunft auf ihren Grundstücken dürfen und was sie dafür in die Wege leiten müssen.

Der Sprecher der Projektgruppe Heino Bütow und Holger Lebèus, beide auch Wardenburger Ratsherren, stellten in der Präsentation die Inhalte der seit Juni vom Rat beschlossenen Rahmenvorgaben zur weiteren Baulichen Entwicklung in Südmoslesfehn südlich der Diedrich-Dannemannstraße, sowie in der Korsorsstraße und Siedlerweg vor. Demnach werden nicht die kompletten Bebauungspläne geändert (was zur Folge gehabt hätte, dass auf alle Anwohner durch die  zusätzlichen Baumöglichkeiten Kompensationszahlungen zugekommen wären), sondern es wurden lediglich Rahmenvorgaben beschlossen, die allerdings den ursprünglich angedachten B-Planänderungen weitgehend entsprechen. Vorteil: Nur wer tatsächlich über das jetzt schon zulässige Maß hinaus bauen möchte muss eine B-Planänderung beantragen und natürlich auch bezahlen. Wer aber nicht zusätzlich bauen will muss nichts bezahlen und für Ihn bleibt der alte B-Pan bestehen. Stark vereinfacht gesagt kann bei einer beantragten B-Planänderung gemäß Rahmenvorgabe künftig im Hinterland 30% statt 10 Prozent bebaut werden, für Zufahrten und Stellplätze darf dieser Wert nochmals um 50 % überschritten werden. Im Gegenzug würden dann aber die seitlichen Baumöglichkeiten zu den Grundstücksgrenzen vermindert, um langfristig keine geschlossenen Häuserfronten entlang der Straße zu bekommen, sondern den typischen Ortscharakter zu stärken.Einige Detailfragen der interessierten Bürger konnten schon beantwortet werden und man spürte, dass viele das Thema erstmal „sacken lassen“ mussten. Deshalb ist die Präsentation auf der homepage  unter www.suedmoslesfehn.de eingestellt. Ebenso können offene Fragen gerne an Heino Bütow und Holger Lebèus gestellt werden. Kontaktdaten und weitere Infos auf der homepage.

Im Namen des Ortsvereins: Arnold von der Pütten ‘Informationsmanager